AGB - Battenschlag, 73230 Kirchheim/Teck

Verkaufs- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote sind unverbindlich und frei bleibend. Artikeländerungen in Farbe und Design sowie technische Verbesserungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen richten sich nur an Besteller, die die Waren ausschließlich in ihrer selbständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Dieses ist uns auf Verlangen nachzuweisen.

Vertragsschluss

Mit der Bestellung der Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Der Besteller darf die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsverkehr seinerseits mit Eigentumsvorbehalt weiter veräußern, tritt jedoch alle ihm daraus sofort oder später zustehenden Forderungen sicherheitshalber bis zur Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns ab. Auf Verlangen des Bestellers geben wir Sicherheiten frei, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Vergütung

Unsere Preise gelten ab Lager oder den jeweiligen Herstellungswerken einschließlich Verladung, ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherung, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Werbeanbringungen und die hierfür benötigten Druckunterlagen werden zu Selbstkosten berechnet. Alle Preise verstehen sich in der jeweils angegebenen Währung. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen, sie wird in der am Tage der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Preisänderungen, insbesondere zur Anpassung an gestiegene Material- und Lohnkosten sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Dann gilt der am Tag der Lieferung bei uns gültige Preis. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Für Teillieferungen werden Teilrechnungen gestellt. Für jede Teilrechnung laufen die Zahlungsfristen gesondert. Kommt der Besteller in Verzug, hat er während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Liefertermine

Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin ausdrücklich als „verbindlich” zugesagt wurde. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, sofern alle technischen und kaufmännischen Details geklärt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft hergestellt und dem Besteller gemeldet wurde. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, unverschuldete Betriebsstörung, wie insbesondere Nichtlieferung der Ware durch unsere Lieferanten, oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände, die eine fristgerechte Lieferung unzumutbar erschweren, verlängern die Liefertermine oder Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. In diesem Fall kann der Besteller vier Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zurücktreten. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so beschränkt sich unsere Verpflichtung zum Ersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Setzt uns der Besteller, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; angemessen ist eine Frist von mindestens 14 Tagen, bei Sonderanfertigungen mindestens 6 Wochen. Schadensersatzansprüche statt der Leistung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Lieferverzögerungen auf Wunsch des Bestellers können nur berücksichtigt werden, wenn die Fertigstellung der Ware noch nicht begonnen hat. Eventuelle Kosten im Zusammenhang damit trägt der Besteller. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Rücktritt vom Vertrag sind dann ausgeschlossen, wenn Werbeaufdrucke die Ware nicht anderweitig verwendbar machen. Aufträge, die sich aus Waren verschiedener Herstellungsorte zusammensetzen, muüssen wir auch in Teillieferungen abwickeln. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% müssen wir uns bei Druckaufträgen und Sonderanfertigungen aus technischen Gründen vorbehalten.

Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller in Verzug der Annahme ist.

Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §§ 377, 378 HGB nachgekommen ist. Der Besteller muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen oder Werbung unsererseits stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Geringfügige Abweichungen in Material, Format, in Druck oder Farbe müssen wir uns vorbehalten. Werbeanbringungen werden in Form und Text bis zur Auftragsbestätigung geklärt. Reklamationen müssen sofort nach Eingang der Auftragsbestätigung gemeldet werden.

Haftungsbeschränkungen

Wir haften nicht für durch unklare Vorlagen bedingte Druckfehler und solche, die der Besteller auf dem Korrekturabzug übersehen hat Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selber entstanden sind; auch haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper-, Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeiter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

Urheberrecht

An von uns gefertigten Muster und Entwürfen steht uns das uneingeschränkte Urheberrecht zu. Der Besteller ist daher ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung nicht berechtigt, solche geschützten Unterlagen wie auch Angebotsunterlagen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen anderweitig zu verwenden, Kopien der übergebenen Mehrfertigungen herzustellen oder herstellen zu lassen oder die übergebenen Mehrfertigungen Dritten zu überlassen.

Vorlagen

Vorlagen, die uns der Besteller zur Benutzung liefert, werden von uns auf ihre rechtmäßige Benutzbarkeit nicht geprüft. Der Besteller haftet für eventuelle Ansprüche Dritter.

Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Kircheim unter Teck. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

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